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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (AHK-Prinzip)
Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip (kurz: AHK-Prinzip) besagt, dass die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes die absolute
Wertobergrenze für die Bewertung darstellen.
Das Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip ist eine Ausprägung des Niederstwertprinzips.
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