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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Billigkeitsleistungen

Billigkeitsleistungen sind Leistungen, die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Haushaltsplan müssen hierfür Ausgabemittel gesondert durch einen Haushaltsansatz oder einen Haushaltsvermerk zur Verfügung gestellt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum