|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Billigkeitsleistungen
Billigkeitsleistungen sind Leistungen,
die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Im
Haushaltsplan müssen hierfür
Ausgabemittel gesondert durch einen
Haushaltsansatz oder einen
Haushaltsvermerk zur Verfügung gestellt werden.
|
|