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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Billigkeitsleistungen

Billigkeitsleistungen sind Leistungen (hier: Zahlungen), die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Haushaltsplan müssen hierfür Ausgabemittel gesondert durch einen Haushaltsansatz oder einen Haushaltsvermerk zur Verfügung gestellt werden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger