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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsvermerk

Ein Haushaltsvermerk ist eine Anmerkung im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan, die Vorschriften hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans beinhaltet. Haushaltsvermerke konkretisieren hierbei den betreffenden Haushaltsansatz, indem sie ihn erweitern oder beschränken. Ein Haushaltsvermerk hat verbindlichen Charakter.

Haushaltsvermerke sind im Rahmen des Haushaltsbeschlusses festzusetzen. Unterjährig ist das Setzen von Haushaltsvermerken entsprechend nur im Falle eines Nachtragshaushalts möglich. Als pragmatische unterjährige Lösung des Problems von notwendigen Mehrausgaben (Kameralistik) bzw. Mehraufwendungen/-auszahlungen (Doppik) sind überplanmäßige Bereitstellungen denkbar.

Beispiele: Deckungsfähigkeitsvermerk, Übertragbarkeitsvermerk, ku-Vermerk, kw-Vermerk, Sperrvermerk.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger