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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushalt

Mittels eines Nachtragshaushaltes ist es möglich, nachträglich Teile eines bestehenden, bereits verabschiedeten Haushalts abzuändern. Der Nachtragshaushalt wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet. Auf Bundes- und Landesebene erfolgt dies durch ein Nachtragshaushaltsgesetz. Das Äquivalent zum Nachtragshaushalt auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist der sog. Berichtigungshaushalt.

Der Nachtragshaushalt ist abzugrenzen vom Ergänzungshaushalt, welcher einen noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen Haushaltsentwurf abändert/ergänzt.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"

Blog-Einträge zum Thema:
- Beispiele kommunaler Nachtragshaushalte (Blog-Eintrag vom 21.5.2015)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger