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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushalt

Mittels eines Nachtragshaushaltes (auch: Nachtragshaushaltsplan) ist es möglich, nachträglich Teile des bestehenden Haushaltsplans abzuändern.

Der Nachtragshaushalt wird auf kommunaler Ebene im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet. Auf Bundes- und Landesebene erfolgt dies durch ein Nachtragshaushaltsgesetz.

Das Äquivalent zum Nachtragshaushalt auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist der sog. Berichtigungshaushalt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum