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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Berichtigungshaushalt

Mittels eines Berichtigungshaushalts (auch: Berichtigungshaushaltsplan) ist es möglich, nachträglich Teile des bestehenden Haushaltsplans abzuändern.

Der Begriff des Berichtigungshaushalts ist vornehmlich auf Ebene der Europäischen Union (EU) gebräuchlich. In Deutschland spricht man in diesem Zusammenhang i.d.R. vom sog. Nachtragshaushalt.

Beispiele:
- Im Jahr 2008 verabschiedete Berichtigungshaushaltspläne (EU)
- Im Jahr 2009 verabschiedete Berichtigungshaushaltspläne (EU)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum