Mittels eines Berichtigungshaushalts (auch: Berichtigungshaushaltsplan)
ist es möglich, nachträglich Teile des bestehenden Haushaltsplans abzuändern.
Der Begriff des Berichtigungshaushalts ist vornehmlich auf Ebene der
Europäischen Union (EU) gebräuchlich. In Deutschland spricht man in
diesem Zusammenhang i.d.R. vom sog. Nachtragshaushalt.