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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergänzungshaushalt

Als Ergänzungshaushalt bezeichnet man eine Abänderung/Ergänzung eines noch nicht verabschiedeten bzw. verkündeten Haushalts (Haushaltsgesetz/-satzung inkl. Haushaltsplan). Der Ergänzungshaushalt lässt sich demnach als eine kurzfristig nachgeschobene Abänderung/Ergänzung eines sich noch im Beratungsprozess der jeweiligen Volksvertretung (z.B. Stadtrat, Bundestag, Landtag) befindlichen Haushaltsentwurfs verstehen.

Der Ergänzungshaushalt ist vom Nachtragshaushalt abzugrenzen. Der Nachtragshaushalt stellt eine nachträgliche Abänderung/Ergänzung eines bereits verabschiedeten Haushalts dar.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu doppischen Kommunalhaushalten
- Links zum deutschen Haushaltsrecht


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger