Als Ergänzungshaushalt bezeichnet man eine Abänderung/Ergänzung eines noch nicht verabschiedeten bzw. verkündeten
Haushalts
(Haushaltsgesetz/-satzung inkl.
Haushaltsplan). Der Ergänzungshaushalt lässt sich demnach als eine kurzfristig nachgeschobene Abänderung/Ergänzung
eines sich noch im Beratungsprozess der jeweiligen Volksvertretung (z.B. Stadtrat, Bundestag, Landtag) befindlichen
Haushaltsentwurfs verstehen.
Der Ergänzungshaushalt ist vom
Nachtragshaushalt abzugrenzen. Der Nachtragshaushalt stellt eine nachträgliche Abänderung/Ergänzung eines bereits
verabschiedeten Haushalts dar.