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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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kw-Vermerk

Als kw-Vermerk (auch: Wegfallvermerk) bezeichnet man einen Haushaltsvermerk im Stellenplan, der vorsieht, dass Planstellen oder andere Stellen zukünftig wegfallen. Im kw-Vermerk wird auch der Zeitpunkt präzisiert, ab dem die jeweilige Stelle wegfallen soll. Die Abkürzung "kw" steht für "künftig wegfallend".

Über eine Stelle, die als künftig wegfallend bezeichnet ist, darf von dem Zeitpunkt an, mit dem die im Stellenplan konkretisierte Voraussetzung für den Wegfall erfüllt ist, nicht mehr verfügt werden. Ist eine Stelle ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, darf die nächste freiwerdende Stelle derselben Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung nicht wieder besetzt werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum