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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform

Bei Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform handelt es sich nach der Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen, ohne Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Letztere werden gesondert ausgewiesen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum