Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform
Bei Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform handelt es
sich nach der
Statistik über das Personal des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes
um einen abgegrenzten Beschäftigungsbereich. Hierunter fallen rechtlich selbstständige Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Bundes, der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen, ohne
Zweckverbände, Sozialversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Letztere werden gesondert ausgewiesen.