Bei der Einwohnerveredelung handelt es sich um eine Form der Einwohnergewichtung im Rahmen der
kommunaler Finanzausgleichssysteme der Länder.
Durch die Einwohnerveredelung wird den von der Einwohnerzahl abhängigen Anforderungen und Aufgaben einer Kommune
Rechnung getragen.
Eine Einwohnerveredelung wird auch im Rahmen des
Länderfinanzausgleichs
vorgenommen. So wird hier die
Einwohnerzahl der drei Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg)
fiktiv um 35% erhöht, um den besonderen Charakteristika der Stadtstaaten Rechnung zu tragen.
Im Zuge der Einwohnerveredelung geringfügig fiktiv erhöht werden ebenfalls die Einwohnerzahlen der drei dünn
besiedelten Länder Brandenburg (+3%), Mecklenburg-Vorpommern (+5%) und Sachsen-Anhalt (+2%).
Die weiteren Berechnungen im Zuge des Länderfinanzausgleichs erfolgen auf Grundlage der veredelten Einwohnerzahlen.