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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist ein direkt-demokratisches, politisches Gemeindeorgan (d.h. alle Bürger einer Gemeinde können in Angelegenheiten der Gemeinde unmittelbar mitentscheiden), das in Deutschland gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz in Gemeinden anstatt einer gemeindlichen Vertretungskörperschaft etabliert werden kann. In der kommunalen Praxis stellt indes die klassische Vertretungskörperschaft den Regelfall und die Gemeindeversammlung die Ausnahme dar. Gemeindeversammlung sind i.d.R. eher in Gemeinden mit sehr wenigen Einwohnern anzutreffen.

So bestimmt beispielsweise § 54 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein:
"In Gemeinden bis zu 70 Einwohnerinnen und Einwohnern tritt an die Stelle der Gemeindevertretung die aus den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bestehende Gemeindeversammlung. Den Vorsitz hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister."

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger