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Gemeindeversammlung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist ein direkt-demokratisches, politisches Gemeindeorgan (d.h. alle Bürger einer
Gemeinde können in Angelegenheiten der Gemeinde unmittelbar mitentscheiden), das in Deutschland gemäß
Art. 28 Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz in Gemeinden anstatt einer gemeindlichen
Vertretungskörperschaft etabliert
werden kann. In der kommunalen Praxis stellt indes die klassische
Vertretungskörperschaft den Regelfall und die Gemeindeversammlung die Ausnahme dar. Gemeindeversammlung
sind i.d.R. eher in Gemeinden mit sehr wenigen Einwohnern anzutreffen.
So bestimmt beispielsweise § 54 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein:
"In Gemeinden bis zu 70 Einwohnerinnen und Einwohnern tritt an die Stelle der Gemeindevertretung die aus
den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde bestehende Gemeindeversammlung. Den Vorsitz hat die Bürgermeisterin
oder der Bürgermeister."
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