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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtforderungsübersicht

Als Gesamtforderungsübersicht bezeichnet man im Zusammenhang mit der Aufstellung des Gesamtabschlusses eine Anlage zum Gesamtabschluss, in der die Forderungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten (Gebietskörperschaft und Auslagerungen) dargestellt werden.

Die Gesamtforderungsübersicht weist i.d.R. den Forderungsbetrag zum Abschlussstichtag und die Restlaufzeit der Forderung aus. In der Gesamtforderungsübersicht werden nur diejenigen Forderungen ausgewiesen, die nicht im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert worden sind.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger