Als Gesamtforderungsübersicht bezeichnet man im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Gesamtabschlusses eine Anlage zum Gesamtabschluss, in der die
Forderungen der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten
(Gebietskörperschaft und
Auslagerungen) dargestellt werden.
Die Gesamtforderungsübersicht weist i.d.R. den Forderungsbetrag zum
Abschlussstichtag und die
Restlaufzeit der Forderung aus. In der Gesamtforderungsübersicht werden nur diejenigen Forderungen ausgewiesen, die nicht im Rahmen der
Schuldenkonsolidierung eliminiert worden sind.