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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kassenausgabereste (KAR)
Kassenausgabereste (KAR) (auch kurz: Ausgabereste) sind Ausgaben, die nach dem
Abschluss der Kassenbücher (d.h. in einem späteren Haushaltsjahr)
noch zu leisten sind. Sie entstehen, wenn im betreffenden Haushaltsjahr die
Ist-Ausgaben niedriger ausfallen als die
Soll-Ausgaben.
Gegensatz: Kasseneinnahmereste.
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