Kassenausgabereste (KAR) (auch kurz: Ausgabereste) sind Ausgaben, die nach dem
Abschluss der Kassenbücher (d.h. in einem späteren Haushaltsjahr)
noch zu leisten sind. Sie entstehen, wenn im betreffenden Haushaltsjahr die
Ist-Ausgaben niedriger ausfallen als die
Soll-Ausgaben.