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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Kassensicherheit
Der Grundsatz der Kassensicherheit besagt, dass Personen, die
Zahlungsanordnungen erteilen oder an ihnen verantwortlich mitwirken, nicht auch an der Vornahme
der Zahlung und/oder der Buchung beteiligt sein dürfen. Der Grundsatz der Kassensicherheit folgt
demnach dem Vier-Augen-Prinzip.
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