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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kassensicherheit

Unter der Kassensicherheit versteht man zum einen einen Grundsatz, der besagt, dass Personen, die Zahlungsanordnungen erteilen oder an ihnen verantwortlich mitwirken, nicht auch an der Vornahme der Zahlung und/oder der Buchung beteiligt sein dürfen (und umgekehrt).

Zum anderen bezeichnet der Begriff der Kassensicherheit die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit deren Hilfe die Sicherheit von Kassenräumen, Kassenbehältern etc. (inkl. der darin verwahrten Zahlungsmittel, Wertgegenstände, Bücher, Belege usw.) gewährleistet werden soll. Hierunter können z.B. folgende Maßnahmen fallen:
- Aufbewahrung von Zahlungsmitteln und Scheckvordrucken im Kassenbehälter
- Verschließen von Kassenräumen, Kassenbehältern etc.
- Nutzung eines feuersicheren Kassenbehälters
- Sorgfältige Verwahrung der Schlüssel für Kassenbehälter und Verwahrgelass
- Sichere Aufbewahrung von Büchern und Belegen

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Anordnungs- und Kassenwesen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger