Als öffentliche Wirtschaft bezeichnet man die Gesamtheit aller wirtschaftlichen Tätigkeiten, die von Institutionen ausgeübt werden,
die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen öffentlichen Institutionen zählen neben den öffentlichen Verwaltungen v.a. die
öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Auch die gesetzlichen
Sozialversicherungsträger und Kammern fallen unter den Bereich der öffentlichen Wirtschaft. Konkret reichen die wirtschaftlichen Betätigungsfelder öffentlicher Institutionen
von der klassischen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand (z.B.
Haushaltswirtschaft, Auftragsvergabe) über die wirtschaftliche Betätigung durch
öffentliche Unternehmen bis hin zur wirtschaftlichen Betätigung in der
Daseinsvorsorge und zur Wirtschaftsförderung.