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Öffentlicher Produzent
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Öffentlicher Produzent
Der öffentliche Produzent (auch: öffentliche institutionelle Einheit) ist im Kontext des
Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) verwendeter Begriff.
Ein öffentlicher Produzent liegt vor, wenn es sich um eine
institutionelle Einheit handelt und diese institutionelle Einheit vom Staat kontrolliert wird.
Der Begriff der Kontrolle bezeichnet hierbei die Fähigkeit, die generelle (Unternehmens-)Politik oder das allgemeine Programm der institutionellen
Einheit determinieren zu können - bspw. auch durch Einsetzung entsprechender Manager/Direktoren. Der Besitz der Aktienmehrheit an einer
Kapitalgesellschaft ist eine ausreichende, jedoch nicht notwendige Bedingung für das Bestehen von Kontrolle. So kann die Kontrolle einer
Kapitalgesellschaft durch den Staat auch aus Basis eines besonderen Gesetzes, Erlasses oder einer speziellen Verordnung erfolgen, die den Staat ermächtigt, die (Unternehmens-)Politik festzulegen und/oder die (Unternehmens-)Leitung einzusetzen.
Bei allen Produzenten, die nicht der Kontrolle des Staates unterliegen, handelt es sich um private Produzenten. Öffentliche Produzenten sind
grundsätzlich dann dem
Sektor Staat zuzuordnen, wenn es sich um
Nichtmarktproduzenten handelt.
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