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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Passivierung

Der Begriff der Passivierung bezeichnet die Aufnahme eines bestimmten Postens auf die Passivseite der Bilanz.

Bezüglich einer potentiellen Passivposition kann grundsätzlich entweder ein Passivierungsgebot, ein Passivierungswahlrecht oder ein Passivierungsverbot bestehen.

Gegensatz: Aktivierung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum