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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Passivierungswahlrecht
Von einem Passivierungswahlrecht bezüglich einer möglichen Passivposition in der
Bilanz
wird gesprochen, wenn die bilanzierende Verwaltung bzw. das bilanzierende Unternehmen
wählen kann, ob sie/es einen potentiellen Passivposten passivieren
will, oder nicht. Ein Passivierungswahlrecht eröffnet folglich bilanzpolitische Spielräume.
Ein Passivierungswahlrecht besteht z.B. für bestimmte Instandhaltungsrückstellungen und
Aufwandsrückstellungen.
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