Bei der Pauschalwertberichtigung (PWB) handelt es sich um eine allgemeine Berichtigung des
Wertansatzes von Forderungen. Hierbei wird der gesamte Forderungsbestand pauschal um einen
bestimmten Prozentsatz (z.B. 1,5 Prozent) abgeschrieben, um das allgemeine Zahlungsausfallrisiko zu berücksichtigen.
Auf eine Pauschalwertberichtigung wird meist dann zurückgegriffen, wenn mangels Kenntnis über das
Zahlungsausfallrisiko der entsprechenden Forderungen keine
Einzelwertberichtigung möglich ist.