Beim Steuerhaushalt (Fachserie 14, Reihe 4) handelt sich um eine sowohl jährlich als auch
vierteljährlich veröffentlichte Finanzstatistik des Statistischen Bundesamtes.
Die Statistik über den Steuerhaushalt bildet die
kassenmäßigen Steuereinnahmen von Bund, Ländern
und Gemeinden/Gemeindeverbänden vor und nach der
Steuerverteilung sowie sonstige
Steuern und
steuerähnliche Einnahmen der Gemeinden/Gemeindeverbände nach Ländern und Steuerarten ab.
Rechtsgrundlage für die Statistik über den Steuerhaushalt ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).