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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Steuervergünstigungen
Steuervergünstigungen sind indirekte
Subventionen, die vom Staat an Wirtschaftszweige oder einzelne Unternehmen gewährt werden.
Steuervergünstigungen können ferner auch Privatpersonen zugute kommen.
Steuervergünstigungen sind z.B.:
- Steuerermäßigung
- Steuererlass
- Steuerbefreiung
Die Bundesregierung hat alle zwei Jahre einen Subventionsbericht vorzulegen, in dem u.a. auch über die eingeräumten
Steuervergünstigungen Rechnung abzulegen ist.
Siehe hierzu auch:
- Subventionsberichte der Bundesregierung
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