Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Sunset-Legislation

Als Sunset-Legislation (auch: Sonnenuntergangs-Gesetzgebung) bezeichnet man einen Budgetierungsansatz, der eine Befristung staatlicher Ausgaben vorsieht. Ziel ist, die Notwendigkeit öffentlicher Aufgaben/Ausgaben regelmäßig (in gewissen zeitlichen Intervallen) seitens der Legislative auf ihre Notwendigkeit zu prüfen. Faktisch handelt es sich um eine Art Verfallsdatum für Haushaltstitel.

Im Gegensatz zur sog. Null-Basis-Budgetierung, bei dem die einzelnen Ausgabetitel bei der Haushaltsaufstellung von Grund auf neu zu planen anstatt von Jahr zu Jahr fortzuschreiben sind, hat die Sunset-Legislation einen legislativen Bezug (d.h. sie wird seitens des Parlaments durchgeführt). Die Null-Basis-Budgetierung hat dem hingegen einen exekutiven Bezug (d.h. sie wird von der Verwaltung vorgenommen).

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum