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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Titel
Als Titel (auch: Haushaltstitel) bezeichnet man in der Kameralistik des Bundes und der Länder die unterste Gliederungsebene des Haushaltsplans.
Titel können unter einer übergeordneten Zweckbestimmung in Titelgruppen zusammengefasst werden.
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