Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Vorgriff

Als Vorgriff bezeichnet man die Inanspruchnahme von erst in späteren Haushaltsjahren bewilligten Haushaltsmitteln zur Verausgabung im aktuellen Haushaltsjahr. Der Vorgriff stellt damit eine Ausnahme zum Grundsatz der zeitlichen Spezialität dar.

Der Vorgriff ist das Gegenstück zu in spätere Haushaltsjahre übertragene Haushaltsmittel.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum