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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abgeld

Das Abgeld (auch: Damnum, Disagio) ist ein bei der Kreditgewährung oder bei Wertpapierausgabe vereinbarter, i.d.R. prozentual angegebener Abschlag vom Nennwert.

Beispiel: Für einen Kredit im Nennwert von 10.000 Euro sei ein Abgeld von 10% vereinbart worden. Somit wird vom Kreditgeber an den Kreditnehmer nur ein Betrag von 9.000 Euro ausgezahlt. Zurückzuzahlen und zu verzinsen hat der Kreditnehmer indes den vollen Betrag von 10.000 Euro. Das Abgeld kann folglich als vorausbezahlte Zinsen interpretiert werden.

Gegensatz: Aufgeld.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger