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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kredit

Bei Krediten handelt es sich um das unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten (z.B. Kreditinstitut) oder von Sondervermögen mit Sonderrechnung aufgenommene Kapital. In den Rechtsregelungen zum neuen Haushaltsrecht der Kommunen werden Kassenkredite in vielen Fällen von den Krediten abgegrenzt. Hier handelt es sich dann bei Kassen- oder Liquiditätskrediten nicht um Kredite. Zumeist werden im kommunalen Haushaltsrecht Kredite auch in ihrem Verwendungszweck definiert. So sind sie ausschließlich für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung erlaubt.

Zur Aufnahme von Krediten bedarf es einer Kreditermächtigung. Diese Kreditermächtigung wird mittels des Haushaltsgesetzes (Bund, Länder) bzw. mittels der Haushaltssatzung (Kommunen) erteilt.

In der Bilanz/Vermögensrechnung werden die Kredite als Teil der Verbindlichkeiten auf der Passivseite ausgewiesen.

Nach der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) des Statistischen Bundesamtes wird zwischen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich und Krediten beim öffentlichen Bereich differenziert. Sie können bei Kernhaushalten und Extrahaushalten anfallen.

Im Hinblick auf die Grundsätze der Einnahmebeschaffung (Kameralistik) bzw. die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen (Doppik), ist auf kommunaler Ebene folgende Reihenfolge bei der Beschaffung finanzieller Mittel zu beachten:
1. Sonstige Finanzmittel (z.B. Bußgelder, Mieten, Pachten, Zuschüsse, Zuweisungen)
2. Spezielle Entgelte (insb. Gebühren und Beiträge)
3. Steuern
4. Aufnahme von Krediten

Erst wenn die erste Finanzierungsquelle (sonstige Finanzmittel) nicht ausreicht, wird auf die zweite (spezielle Entgelte) zurückgegriffen. Dies gilt analog für die weiteren Finanzierungsquellen. Die Aufnahme von Krediten ist demnach auf kommunaler Ebene erst gestattet, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Die Kreditaufnahme hat insofern die Funktion als letzte Finanzmittel-Beschaffungsquelle (ultima ratio) inne.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger