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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Umschuldung

Der Begriff der Umschuldung bezeichnet die Ablösung von alten Krediten durch neue Kredite, wobei sich hierbei i.d.R. der Kreditgeber ändert. Wesensmerkmal einer Umschuldung ist der Abschluss eines neuen Kreditvertrags.

Ein Grund für eine Umschuldung kann sein, dass die Zinsen für den neuen Kredit niedriger sind als die des alten Kredites, sodass durch die Umschuldung die Zinsbelastung gesenkt werden kann, was wiederum den Haushaltsausgleich erleichtert.

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger