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Haushaltsausgleich
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Haushaltsausgleich
Der Haushaltsausgleich ist ein Haushaltsgrundsatz, der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer
öffentlichen Gebietskörperschaft
grundsätzlich ausgeglichen zu sein hat.
In der Kameralistik gilt ein kommunaler Haushalt
als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen ausreichen,
um die laufenden Ausgaben sowie die an den
Vermögenshaushalt zu leistenden
Pflichtzuführungen zu decken.
Bei Staatshaushalten (Bund und Länder) gilt künftighin die neue
Staatsschuldenbremse.
Grundsätzlich ist auf Staatsebene der kamerale Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formal auszugleichen.
In der Konsequenz muss der Gesamtbetrag der eingestellten Ausgaben exakt dem Gesamtbetrag der Einnahmen entsprechen
(formaler Haushaltsausgleich).
Beim formalen Haushaltsausgleich werden auch die Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten
und die Ausgaben zur Tilgung von Krediten einbezogen. Der formale Haushaltsausgleich gewährleistet die Vollzugsfähigkeit.
Der sog. materieller Haushaltsausgleich ist strenger. Er
fordert, dass der Haushalt ohne Nettokreditaufnahme
ausgeglichen wird. Daher werden die Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten und die Ausgaben zur Tilgung von Krediten beim
materiellen Haushaltsausgleich ausgeblendet.
In der kommunalen Doppik gibt es bezüglich der Kriterien,
die für den Haushaltsausgleich erfüllt werden müssen, z.T. sehr uneinheitliche gesetzliche Regelungen.
Die dominierende Sichtweise bezüglich des Haushaltsausgleichs in der
Doppik fordert, dass im Ergebnishaushalt die Summe
der veranschlagten Erträge mindestens so hoch wie die Summe der veranschlagten Aufwendungen sein muss. Auszugleichende Fehlbeträge aus den
Vorjahren sind ebenfalls zu berücksichtigen. Kann ein Haushaltsausgleich nach diesen Kriterien nicht herbeigeführt
werden, so ist es z.T. noch möglich durch die Auflösung bestimmter Rücklagen den Haushalt auszugleichen.
Der Ergebnishaushalt als primäres Kriterium für den Haushaltsausgleich in der Doppik wird von allen (Flächen-)Ländern herangezogen, die bisher die
Doppik eingeführt haben. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen jedoch von Bundesland zu Bundesland an vielen Stellen.
So ziehen einige Länder
die gesamten Erträge und Aufwendungen (Ergebnis)
als zentrales Kriterium für den Haushaltsausgleich heran,
während der Fokus in anderen Ländern primär auf der Ausgeglichenheit des
ordentlichen Ergebnisses liegt.
Einige Länder berücksichtigen neben dem Ergebnishaushalt
zusätzlich noch den
Finanzhaushalt.
Untenstehende Grafik zeigt die Haushaltsausgleichs-Regelungen der 13 Flächenländer für die kommunale Doppik im Überblick.
Wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht, so ist auf kommunaler Ebene i.d.R. ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Die Summe aller Maßnahmen (Erträge/Einnahmen steigern; Aufwendungen/Ausgaben senken), die ergriffen werden, um den Haushaltsausgleich wiederherzustellen,
bezeichnet man als
Haushaltskonsolidierung.
Die beschriebene
Rechtsvorschrift zur Verpflichtung des dauerhaften Erreichens des Haushaltsausgleichs hat ihren Ursprung
im ethischen Leitbild der
Generationengerechtigkeit.
Demnach soll jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen (= Aufwendungen) wie sie sie auch
selbst erwirtschaftet (= Erträge). Wird diesem Leitbild entsprochen (= ausgeglichener Ergebnishaushalt), so ist sichergestellt, dass kein
Leben auf Kosten künftiger Generationen praktiziert wird. Im Gegensatz zur Doppik ist die Kameralistik indes
nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es
in der Kameralistik aufgrund fehlender Datenbasis faktisch unmöglich, Aussagen hinsichtlich der Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft zu treffen.
Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU) - Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten - Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
Blog-Einträge zum Thema:
- Neue freiwillige Leistungen nur bei Erreichen des Haushaltsausgleichs (Blog-Eintrag vom 17.12.2013)
- Hebesatzrecht findet Grenze im Haushaltsausgleich (Blog-Eintrag vom 25.11.2013)
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