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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsausgleich

Der Haushaltsausgleich ist ein Haushaltsgrundsatz, der vorschreibt, dass der kamerale bzw. doppische Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft grundsätzlich ausgeglichen zu sein hat.

In der Kameralistik gilt ein kommunaler Haushalt als ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen ausreichen, um die laufenden Ausgaben sowie die an den Vermögenshaushalt zu leistenden Pflichtzuführungen zu decken. Bei Staatshaushalten (Bund und Länder) gilt künftighin die neue Staatsschuldenbremse. Grundsätzlich ist auf Staatsebene der kamerale Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben formal auszugleichen. In der Konsequenz muss der Gesamtbetrag der eingestellten Ausgaben exakt dem Gesamtbetrag der Einnahmen entsprechen (formaler Haushaltsausgleich). Beim formalen Haushaltsausgleich werden auch die Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten und die Ausgaben zur Tilgung von Krediten einbezogen. Der formale Haushaltsausgleich gewährleistet die Vollzugsfähigkeit. Der sog. materieller Haushaltsausgleich ist strenger. Er fordert, dass der Haushalt ohne Nettokreditaufnahme ausgeglichen wird. Daher werden die Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten und die Ausgaben zur Tilgung von Krediten beim materiellen Haushaltsausgleich ausgeblendet.

materieller vs. formaler Haushaltsausgleich

In der kommunalen Doppik gibt es bezüglich der Kriterien, die für den Haushaltsausgleich erfüllt werden müssen, z.T. sehr uneinheitliche gesetzliche Regelungen.

Die dominierende Sichtweise bezüglich des Haushaltsausgleichs in der Doppik fordert, dass im Ergebnishaushalt die Summe der veranschlagten Erträge mindestens so hoch wie die Summe der veranschlagten Aufwendungen sein muss. Auszugleichende Fehlbeträge aus den Vorjahren sind ebenfalls zu berücksichtigen. Kann ein Haushaltsausgleich nach diesen Kriterien nicht herbeigeführt werden, so ist es z.T. noch möglich durch die Auflösung bestimmter Rücklagen den Haushalt auszugleichen.

Der Ergebnishaushalt als primäres Kriterium für den Haushaltsausgleich in der Doppik wird von allen (Flächen-)Ländern herangezogen, die bisher die Doppik eingeführt haben. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen jedoch von Bundesland zu Bundesland an vielen Stellen. So ziehen einige Länder die gesamten Erträge und Aufwendungen (Ergebnis) als zentrales Kriterium für den Haushaltsausgleich heran, während der Fokus in anderen Ländern primär auf der Ausgeglichenheit des ordentlichen Ergebnisses liegt. Einige Länder berücksichtigen neben dem Ergebnishaushalt zusätzlich noch den Finanzhaushalt. Untenstehende Grafik zeigt die Haushaltsausgleichs-Regelungen der 13 Flächenländer für die kommunale Doppik im Überblick.

Haushaltsausgleich in der kommunalen Doppik - Ländervergleich der Rechtsregelungen - Rechtsvergleich

Wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht, so ist auf kommunaler Ebene i.d.R. ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Die Summe aller Maßnahmen (Erträge/Einnahmen steigern; Aufwendungen/Ausgaben senken), die ergriffen werden, um den Haushaltsausgleich wiederherzustellen, bezeichnet man als Haushaltskonsolidierung.

Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs durch Haushaltskonsolidierung

Die beschriebene Rechtsvorschrift zur Verpflichtung des dauerhaften Erreichens des Haushaltsausgleichs hat ihren Ursprung im ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit. Demnach soll jede Generation nur so viele Ressourcen verbrauchen (= Aufwendungen) wie sie sie auch selbst erwirtschaftet (= Erträge). Wird diesem Leitbild entsprochen (= ausgeglichener Ergebnishaushalt), so ist sichergestellt, dass kein Leben auf Kosten künftiger Generationen praktiziert wird. Im Gegensatz zur Doppik ist die Kameralistik indes nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es in der Kameralistik aufgrund fehlender Datenbasis faktisch unmöglich, Aussagen hinsichtlich der Generationengerechtigkeit der Haushaltswirtschaft zu treffen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen

Blog-Einträge zum Thema:
- Neue freiwillige Leistungen nur bei Erreichen des Haushaltsausgleichs (Blog-Eintrag vom 17.12.2013)
- Hebesatzrecht findet Grenze im Haushaltsausgleich (Blog-Eintrag vom 25.11.2013)


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