Der formale
Haushaltsausgleich ist in der
Kameralistik erreicht, wenn der Gesamtbetrag der
Einnahmen
(inkl. Einnahmen aus der Aufnahme von
Krediten) dem Gesamtbetrag der
Ausgaben (inkl. Ausgaben zur Tilgung von Krediten) entspricht.
Charakteristisch für den formalen Haushaltsausgleich ist, dass - im Gegensatz zum materiellen Haushaltsausgleich - auch Einnahmen/Ausgaben aus Krediten einbezogen werden. Folglich kann durch eine
Nettokreditaufnahme
die (formale) Ausgeglichenheit des Haushalts sichergestellt werden.
Der formale Haushaltsausgleich muss zwangsläufig immer erreicht werden. Er gewährleistet die Vollzugsfähigkeit.