Ausgaben im kameralen
Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der
Auszahlung und bezeichnen somit den
Abfluss an liquiden Mitteln.
Werden Ausgabepositionen als
Haushaltsansätze in den
Haushaltsplan
aufgenommen, so haben sie den Stellenwert einer
Ausgabeermächtigung.
Ausgaben werden dann im Haushaltsplan
angesetzt, wenn sie im entsprechenden
Haushaltsjahr voraussichtlich
fällig und somit kassenwirksam werden.