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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgabe

Ausgaben im doppischen Sinne vermindern das Geldvermögen. Das Geldvermögen seinerseits ist die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand und den Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Somit zählen Auszahlungen, Minderungen des Bestandes an Forderungen, sowie Vermehrungen der Geldschulden zu den Ausgaben.

Ausgaben im kameralen Sinne entsprechen weitestgehend dem doppischen Begriff der Auszahlung und bezeichnen somit den Abfluss an liquiden Mitteln. Werden Ausgabepositionen als Haushaltsansätze in den Haushaltsplan aufgenommen, so haben sie den Stellenwert einer Ausgabeermächtigung. Ausgaben werden dann im Haushaltsplan angesetzt, wenn sie im entsprechenden Haushaltsjahr voraussichtlich fällig und somit kassenwirksam werden.

Gegensatz: Einnahme.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Haushaltsuhren der Länder


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger