Der in politischen Debatten regelmäßig verwendete Begriff der
öffentlichen Schulden ist unkonkret, weil sich die Schulden des
Staates aus unterschiedlichen Schuldenarten
zusammensetzen. Ebenso hängt die Höhe der Schulden vom Umfang der einbezogenen
Auslagerungen ab.
Abhängig vom Umfang der berücksichtigten Schuldenarten und Auslagerungen gibt es folglich auch verschiedene
Definitionen bzw. Abgrenzungen des Begriffs der Schulden.
In der Regel werden in der öffentlichen Diskussion unter dem Begriff der öffentlichen Schulden
sämtliche Kreditmarktschulden (z.B. Darlehen,
Anleihen)
und aufgenommenen Kassenkredite einer oder mehrerer
öffentlicher Gebietskörperschaften zusammengefasst.
Zuweilen werden auch - je nach Beschaffenheit des
Berichtswesens - weitere Schuldenarten hinzugerechnet, z.B. die Schulden der
Auslagerungen (beispielsweise
Eigenbetriebe oder
rechtlich selbstständige Unternehmen).
Im Kontext der Doppik sind
Schulden definiert als die auf der Passivseite der Bilanz
auszuweisenden Verbindlichkeiten und
Rückstellungen.
Der Begriff der Schulden kann in der Doppik weitestgehend mit dem Begriff des Fremdkapitals gleichgesetzt werden.
Die Bilanz des
doppischen Jahresabschlusses erfasst hierbei die gesamten Schulden der Kernverwaltung. Eine konsolidierte Darstellung
aller Schulden einer Gebietskörperschaft (Kernverwaltung und Auslagerungen) wird erst durch die Gesamtbilanz des
Gesamtabschlusses realisiert.
In der
Kameralistik werden demgegenüber i.d.R. lediglich die Verbindlichkeiten der Kernverwaltung abgebildet.
Rückstellungen sowie die Schulden der Auslagerungen werden in der Kameralistik nicht transparent dargestellt.
Untenstehende Abbildung kategorisiert das öffentliche Schulden-Portfolio und visualisiert, welcher Rechnungsstil welche
Schuldenarten abbildet.
Im Hinblick auf die Abbildung sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die
Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - gleichwohl
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt
die Kameralistik beispielsweise Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.