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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Schulden

Der in politischen Debatten regelmäßig verwendete Begriff der öffentlichen Schulden ist unkonkret, weil sich die Schulden des Staates aus unterschiedlichen Schuldenarten zusammensetzen. Ebenso hängt die Höhe der Schulden vom Umfang der einbezogenen Auslagerungen ab. Abhängig vom Umfang der berücksichtigten Schuldenarten und Auslagerungen gibt es folglich auch verschiedene Definitionen bzw. Abgrenzungen des Begriffs der Schulden.

In der Regel werden in der öffentlichen Diskussion unter dem Begriff der öffentlichen Schulden sämtliche Kreditmarktschulden (z.B. Darlehen, Anleihen) und aufgenommenen Kassenkredite einer oder mehrerer öffentlicher Gebietskörperschaften zusammengefasst. Zuweilen werden auch - je nach Beschaffenheit des Berichtswesens - weitere Schuldenarten hinzugerechnet, z.B. die Schulden der Auslagerungen (beispielsweise Eigenbetriebe oder rechtlich selbstständige Unternehmen).

Mit der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) wurden die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich sowie die Schulden beim öffentlichen Bereich als neue, zentrale Schuldenbegriffe eingeführt.

Im Kontext der Doppik sind Schulden definiert als die auf der Passivseite der Bilanz auszuweisenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Der Begriff der Schulden kann in der Doppik weitestgehend mit dem Begriff des Fremdkapitals gleichgesetzt werden. Die Bilanz des doppischen Jahresabschlusses erfasst hierbei die gesamten Schulden der Kernverwaltung. Eine konsolidierte Darstellung aller Schulden einer Gebietskörperschaft (Kernverwaltung und Auslagerungen) wird erst durch die Gesamtbilanz des Gesamtabschlusses realisiert.

In der Kameralistik werden demgegenüber i.d.R. lediglich die Verbindlichkeiten der Kernverwaltung abgebildet. Rückstellungen sowie die Schulden der Auslagerungen werden in der Kameralistik nicht transparent dargestellt.

Untenstehende Abbildung kategorisiert das öffentliche Schulden-Portfolio und visualisiert, welcher Rechnungsstil welche Schuldenarten abbildet. Im Hinblick auf die Abbildung sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Kameralistik zwar den weit überwiegenden Teil (Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - gleichwohl werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt die Kameralistik beispielsweise Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.

Das öffentliche Schulden-Portfolio

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung von Japan
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Zinsuhr zu den staatlichen Zinsausgaben von Deutschland und Österreich
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch Kreditrichtlinien)
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Schuldenmanagement)
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger