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Passiva
Die Passiva bezeichnet die Passivseite der
Bilanz
(= rechte Seite), auf der die Herkunft der Finanzmittel ausgewiesen wird. Die Passiva unterteilt sich in
Eigenkapital
,
Sonderposten
,
Fremdkapital
(
Verbindlichkeiten
und
Rückstellungen
) und
passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP)
. Der Wert aller ausgewiesenen Passiva entspricht immer dem Wert aller ausgewiesenen Aktiva (
Bilanzgleichung
).
Gegensatz:
Aktiva
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger