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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eigenkapital (EK)

Das Eigenkapital (EK) ist die Differenz zwischen dem gesamten Vermögen (Aktiva) und den Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) Sonderposten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Passiva). Es handelt sich insofern um eine reine Saldo-Größe. Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital, Jahresfehlbeträge verringern es. Wie das Fremdkapital, so dient auch das Eigenkapital der Finanzierung des Vermögens.

Sofern das Eigenkapital positiv ist, wird es auf der Passivseite der Bilanz bzw. Vermögensrechnung ausgewiesen. Ist das Eigenkapital hingegen negativ, so wird es i.d.R. auf der Aktivseite als "nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.

Bilanz: Eigenkapital

Für die Untergliederung des Eigenkapitals einer Kommune in der Bilanz existiert keine bundeseinheitliche Regelung. In der Folge wird die in Nordrhein-Westfalen vorgeschriebene Untergliederung des Eigenkapitals beispielhaft dargestellt:
- Allgemeine Rücklage
- Sonderrücklagen
- Ausgleichsrücklage
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Im kommunalen, doppischen Haushaltsrecht einiger Bundesländer werden statt des Begriffs "Eigenkapital" die Begriffe "Kapitalposition" (Baden-Württemberg, Sachsen) oder "Nettoposition" (Niedersachsen) verwendet.

Gegensatz: Fremdkapital.

Siehe auch:
- Definition des Begriffs "Eigenkapitalquote"
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger