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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsrecht

Der Begriff des Haushaltsrechts ist definiert als die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den Haushalt - und hier insbesondere die einzelnen Phasen des Haushaltskreislaufs (d.h. Planung, Rechnungslegung, Rechnungsprüfung etc.) - einer öffentlichen Gebietskörperschaft betreffen.

Zum Haushaltsrecht zählen zum Beispiel folgende Rechtsquellen: Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), Bundeshaushaltsordnung (BHO), Landeshaushaltsordnung (LHO), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).

Je nach Ebene unterscheidet man zwischen:
- Bundeshaushaltsrecht
- Landeshaushaltsrecht
- Kommunalhaushaltsrecht

Der Begriff des Haushaltsrechts ist vom Begriff des Budgetrechts abzugrenzen. Beim Budgetrecht handelt es sich um das Recht der Volksvertretung einer Gebietskörperschaft (z.B. Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat) den Haushaltsplan festzustellen und zu beschließen.

Siehe hierzu auch:
- Reformen des Haushaltsrechts von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Links zu den wichtigsten Quellen des Haushaltsrechts in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger