Der Begriff Rechnungslegung bezeichnet die Dokumentation von
Geschäfts- bzw.
Verwaltungsvorfällen
für externe Interessensgruppen (z.B. Gläubiger, Bürger, ortsansässige Unternehmen).
Die zur Rechnungslegung notwendigen Daten werden durch das (externe)
Rechnungswesen bereitgestellt.
Im öffentlichen Sektor kann sich die Rechnungslegung entweder an den Grundsätzen der
Kameralistik oder den Grundsätzen der
Doppik orientieren.