Als Teilvermögensrechnung bezeichnet man eine rudimentäre
Bilanz/Vermögensrechnung.
Im Gegensatz zur vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung, wie sie z.B. in der
Doppik aufzustellen ist, weist die Teilvermögensrechnung nicht die vollständigen
Vermögensgegenstände und/oder
Schulden aus, sondern nur einen Teil. So ist es beispielsweise denkbar, dass eine solche Teilvermögensrechnung auf der
Aktivseite nur das
Finanzvermögen und auf der
Passivseite nur die
Geldschulden berichtet.
Die Aufstellung einer Teilvermögensrechnung kann z.B. im Rahmen der Umstellung auf die
erweiterte Kameralistik vorgesehen sein. Denkbar ist
hierbei, dass die Teilvermögensrechnung dauerhaft in dieser Form aufgestellt wird oder dass die Teilvermögensrechnung einen Zwischenschritt
auf dem Weg zur Aufstellung einer vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung darstellt.
Ein Beispiel für eine Teilvermögensrechnung ist die
Vermögensrechnung des Bundes, die aktuell (Stand: Vermögensrechnung 2011) noch nicht
alle Vermögens- und Schuldenpositionen wertmäßig ausweist. Perspektivisch sollen diese Lücken jedoch größtenteils geschlossen werden, so
dass sich die Vermögensrechnung des Bundes der vollständigen Bilanz/Vermögensrechnung schrittweise annähert.