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Aktiva
Die Aktiva bezeichnet die Aktivseite der
Bilanz
(= linke Seite), auf der die Verwendung der
Finanzmittel
aufgezeigt wird. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva entspricht immer dem Wert aller ausgewiesenen Passiva (
Bilanzgleichung
).
Eine Möglichkeit der Untergliederung der Aktiva, ist die in
Anlagevermögen
,
Umlaufvermögen
und
aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
. Sie wird z.B. in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz praktiziert.
Alternativ zu obiger Trennung ermöglicht z.B. Niedersachsen eine Trennung in
realisierbares
und
nicht-realisierbares Vermögen
(auch:
Verwaltungsvermögen
).
Eine dritte in der Praxis (z.B. in Baden-Württemberg) anzutreffende Untergliederung ist die in
immaterielle Vermögensgegenstände
,
Sachvermögen
und
Finanzvermögen
.
Grundsätzlich wird ein etwaiger "
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
" (= negatives Eigenkapital) ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
Gegensatz:
Passiva
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger