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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aktiva

Die Aktiva bezeichnet die Aktivseite der Bilanz (= linke Seite), auf der die Verwendung der Finanzmittel aufgezeigt wird. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva entspricht immer dem Wert aller ausgewiesenen Passiva (Bilanzgleichung).

Eine Möglichkeit der Untergliederung der Aktiva, ist die in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP). Sie wird z.B. in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz praktiziert.

Bilanz: Aktiva

Alternativ zu obiger Trennung ermöglicht z.B. Niedersachsen eine Trennung in realisierbares und nicht-realisierbares Vermögen (auch: Verwaltungsvermögen).

Eine dritte in der Praxis (z.B. in Baden-Württemberg) anzutreffende Untergliederung ist die in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen.

Grundsätzlich wird ein etwaiger "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" (= negatives Eigenkapital) ebenfalls auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Gegensatz: Passiva.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger