Als Finanzmittel (auch: Zahlungsmittel) bezeichnet man alle Bestände an Bargeld, Guthaben auf Girokonten, sowie die Bestände anderer liquide Mittel (z.B. Wechsel, Schecks), die zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit dienen.
Die Finanzmittelströme werden in der Doppik im Finanzhaushalt geplant. Die realisierten Finanzmittelströme werden entsprechend in der Finanzrechnung abgebildet.
Umgangssprachlich ist von finanziellen Mitteln oder Finanzmitteln auch dann
(im Zuge haushaltspolitischer Diskussionen) die Rede, wenn von den in einem
bestimmten Zeitraum für die Aufgaben einer
Gebietskörperschaft zur Verfügung stehenden
Einnahmen gesprochen wird.