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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzmittel

Als Finanzmittel (auch: Zahlungsmittel) bezeichnet man alle Bestände an Bargeld, Guthaben auf Girokonten, sowie die Bestände anderer liquide Mittel (z.B. Wechsel, Schecks), die zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit dienen.

Die Finanzmittelströme werden in der Doppik im Finanzhaushalt geplant. Die realisierten Finanzmittelströme werden entsprechend in der Finanzrechnung abgebildet.

Umgangssprachlich ist von finanziellen Mitteln oder Finanzmitteln auch dann (im Zuge haushaltspolitischer Diskussionen) die Rede, wenn von den in einem bestimmten Zeitraum für die Aufgaben einer Gebietskörperschaft zur Verfügung stehenden Einnahmen gesprochen wird.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger