Über die Haushaltspolitik können grundsätzlich auch wirtschafts-/konjunkturpolitische
Ziele verfolgt werden - z.B. um die Wirtschaft im Sinne einer
antizyklischen Haushaltspolitik bei schlechter Wirtschaftslage über öffentliche
Defizite anzuregen
(expansive Haushaltspolitik) bzw. bei guter Wirtschaftlage über öffentliche
Überschüsse zu bremsen
(restriktive Haushaltspolitik).
Die in schlechten Zeiten eingegangenen Defizite sollten hierbei idealtypischerweise durch die in guten Zeiten
erwirtschafteten Überschüsse vollständig nivelliert werden, um die haushaltspolitischen Entscheidungsspielräume im Zeitablauf nicht zu verringern.
Im Ergebnis soll die antizyklische Haushaltspolitik dazu beitragen, starke konjunkturelle Schwankungen zu vermeiden (d.h. stabiles
Wirtschaftswachstum mit nur leichten konjunkturellen Schwankungen).
Die Haushaltspolitik ist auf Bundesebene beim Bundesfinanzministerium angesiedelt. Auf Landesebene ist
dies entsprechend bei den jeweiligen Landesfinanzministerien der Fall. In den Kommunen sind insb. die
Kämmereien für die örtliche Haushaltspolitik zuständig.
Den oben genannten Exekutivorganen sind auf Ebene der Volksvertretungen
Haushalts-
und Finanzausschüsse mit i.d.R. weitestgehend deckungsgleichen Zuständigkeiten gegenübergestellt.
Diese spielen eine ebenso wichtige Rolle in der Haushaltspolitik.
Grundsätzlich obliegt es allerdings nicht einer kleinen ausgewählten Gruppe der (haushalts-)politisch
Verantwortlichen (wie einem Ausschuss) über den
Haushalt zu befinden. Das
Budgetrecht obliegt vielmehr dem gesamten Parlament (Bund, Länder)
bzw. dem gesamten Rat/Kreistag (Kommunen).