Eine öffentliche Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsgebiet durch einen
räumlich begrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird. Öffentliche Gebietskörperschaften in Deutschland sind der
Bund, die Bundesländer und die
Kommunen.
Man kann grundsätzlich zwischen zwei Gruppen von Gebietskörperschaften unterscheiden:
- staatliche Gebietskörperschaften (Bund und Bundesländer)
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden und
Gemeindeverbände)