Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse von
Gemeinden,
die bestimmte kommunale Aufgaben für die gemeindeverbandsangehörigen
Gemeinden erbringen.
Zu den Gemeindeverbänden werden im Rahmen der
Finanzstatistik in der Regel nachfolgende Einheiten gezählt:
- die Landkreise,
- die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe,
- der Bezirksverband Pfalz,
- die Landeswohlfahrtsverband Hessen,
- die Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern,
- der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg,
- der Kommunale Sozialverband Sachsen,
- der Regionalverband Ruhrgebiet,
- die Bezirke in Bayern,
- die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt,
- die Samtgemeinden in Niedersachsen,
- die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
- die Verwaltungsverbände in Sachsen und
- die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.
Die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern werden hingegen zu den
Zweckverbänden gezählt.
Gleiches gilt für die Regionalverbände in Baden-Württemberg und den Regionalverband FrankfurtRheinMain in Hessen.