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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gemeindeverbände

Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse von Gemeinden, die bestimmte kommunale Aufgaben für die gemeindeverbandsangehörigen Gemeinden erbringen.

Zu den Gemeindeverbänden werden im Rahmen der Finanzstatistik in der Regel nachfolgende Einheiten gezählt:
- die Landkreise,
- die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe,
- der Bezirksverband Pfalz,
- die Landeswohlfahrtsverband Hessen,
- die Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern,
- der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg,
- der Kommunale Sozialverband Sachsen,
- der Regionalverband Ruhrgebiet,
- die Bezirke in Bayern,
- die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt,
- die Samtgemeinden in Niedersachsen,
- die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
- die Verwaltungsverbände in Sachsen und
- die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.

Die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern werden hingegen zu den Zweckverbänden gezählt. Gleiches gilt für die Regionalverbände in Baden-Württemberg und den Regionalverband FrankfurtRheinMain in Hessen.

Kategorisierung: Kommune - Gemeinde/Stadt - Gemeindeverband - Landkreis - Stadtstaat - kreisfrei - kreisangehörig

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 5.5.2015)


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger