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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Landkreis

Unter Landkreisen (je nach Bundesland z.T. auch kurz als Kreis bezeichnet) versteht öffentliche Einheiten, die erstens den Charakter eigenständiger kommunaler Gebietskörperschaften haben und zweitens zugleich Zusammenschlüsse mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften (kreisangehörige Gemeinden) darstellen (sog. Gemeindeverbände). Zum Stand 31.12.2010 gibt es in Deutschland insg. 301 Landkreise. Landkreise finanzieren sich v.a. über die Kreisumlage, die sie von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Der Hauptverwaltungsbeamte eines Landkreises ist der Landrat. Die kommunale Volksvertretung heißt Kreistag.

Kategorisierung: Kommune - Gemeinde/Stadt - Gemeindeverband - Landkreis - Stadtstaat - kreisfrei - kreisangehörig

Denkbare Aufgabenbereiche eines Landkreises sind z.B.: Schulen, Jugendhilfe, Krankenhäuser, regionale Wirtschaftsförderung, Kreismarketing, Veterinäraufsicht, Katastrophenschutz, Koordination des ÖPNV.

Um kreisfreie Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum andererseits besser vergleichen zu können (z.B. für Kennzahlenvergleiche), nutzt man vielfach das Konstrukt der Gesamtkreise. Diese Gesamtkreise fassen die kreisangehörigen Gemeinden, die Landkreise und alle weiteren, eventuell dazwischen bestehenden Gemeindeverbände (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen) zu einer Einheit zusammen. Damit werden diese Gesamtkreise mit kreisfreien Städten vergleichbarer.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunalstrukturen in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 5.5.2015)


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger