Unter Landkreisen (je nach Bundesland z.T. auch kurz als Kreis bezeichnet) versteht öffentliche Einheiten, die erstens
den Charakter eigenständiger kommunaler
Gebietskörperschaften haben und zweitens zugleich Zusammenschlüsse
mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften
(kreisangehörige Gemeinden) darstellen
(sog. Gemeindeverbände). Zum Stand 31.12.2010 gibt es in Deutschland
insg. 301 Landkreise. Landkreise
finanzieren sich v.a. über die
Kreisumlage, die sie von den
kreisangehörigen Gemeinden erheben. Der
Hauptverwaltungsbeamte eines Landkreises ist der Landrat. Die kommunale Volksvertretung heißt Kreistag.
Denkbare Aufgabenbereiche eines Landkreises sind z.B.: Schulen, Jugendhilfe, Krankenhäuser, regionale
Wirtschaftsförderung,
Kreismarketing,
Veterinäraufsicht, Katastrophenschutz, Koordination des ÖPNV.
Um
kreisfreie Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum andererseits
besser vergleichen zu können (z.B. für
Kennzahlenvergleiche), nutzt man vielfach das Konstrukt der
Gesamtkreise. Diese Gesamtkreise fassen die kreisangehörigen Gemeinden,
die Landkreise und alle weiteren, eventuell dazwischen bestehenden Gemeindeverbände (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen) zu einer Einheit
zusammen. Damit werden diese Gesamtkreise mit kreisfreien Städten vergleichbarer.