Kreisfreie Städte sind Städte, die zugleich sowohl die Aufgaben
kreisangehöriger Gemeinden
(z.B. Straßenbeleuchtung, Spielplätze,
Stadtentwicklung) als auch die Aufgaben von
Landkreisen (z.B. Schulen, Jugendhilfe,
Regionalmanagement)
wahrnehmen. Kreisfreie Städte gehören per Definition keinem Landkreis
an. Kreisfreie Städte sind i.d.R. diejenigen Städte des jeweiligen Bundeslandes, die die meisten Einwohner haben. Welche Städte als kreisfreie
und welche als kreisangehörige Städte kategorisiert werden, hängt vom Landesrecht des jeweiligen Flächenlandes ab.
Kreisfreie Städte gibt es mit Ausnahme des Saarlandes in allen Bundesländern. Die drei
Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg können ebenfalls
als kreisfreie Städte eingeordnet werden, welche neben Landesaufgaben auch das gesamte kommunale Aufgabenportfolio erbringen. Im Falle des Landes Bremen handelt
es sich konkret um zwei kreisfreie Städte: Bremen und Bremerhaven. Stand 31.12.2011 gibt es in Deutschland 107 kreisfreie Städte (inkl. der
vier kreisfreien Städte der Stadtstaaten).
In Baden-Württemberg werden kreisfreie Städte als
Stadtkreise bezeichnet.
Um kreisfreie Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum andererseits besser vergleichen zu können (z.B. für
Kennzahlenvergleiche),
nutzt man häufig das Konstrukt der
Gesamtkreise. Diese Gesamtkreise fassen die kreisangehörigen Gemeinden,
die Landkreise und alle weiteren, eventuell dazwischen bestehenden
Gemeindeverbände (z.B. Samtgemeinden in Niedersachsen) zu einer Einheit zusammen.
Damit werden diese Gesamtkreise mit kreisfreien Städten vergleichbarer.