Stadtstaaten sind
Bundesländer, die - im Abgrenzung zu den
Flächenländern - dadurch gekennzeichnet sind,
dass ihr Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland)
umfasst. Stadtstaaten haben neben dem Charakter eines Bundeslandes zusätzlich den Charakter einer
kreisfreien Stadt. In statistischen
Publikationen werden die Stadtstaaten i.d.R. bei den Bundesländern und nicht bei den Kommunen erfasst.
Da Stadtstaaten neben Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben
(z.B. Feuerwehr, Stadtentwicklung,
Stadtmarketing) wahrnehmen, sind
(Finanz-)Kennzahlenvergleiche
zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.
Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Land Berlin
- Freie Hansestadt Bremen (Zwei-Städte-Staat aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)
- Freie und Hansestadt Hamburg