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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Stadtstaat

Kategorisierung: Bundesland - Stadtstaat - Flächenland Stadtstaaten sind Bundesländer, die - im Abgrenzung zu den Flächenländern - dadurch gekennzeichnet sind, dass ihr Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland) umfasst. Stadtstaaten haben neben dem Charakter eines Bundeslandes zusätzlich den Charakter einer kreisfreien Stadt. In statistischen Publikationen werden die Stadtstaaten i.d.R. bei den Bundesländern und nicht bei den Kommunen erfasst.

Da Stadtstaaten neben Landesaufgaben (z.B. Polizei, Hochschulen) auch kommunale Aufgaben (z.B. Feuerwehr, Stadtentwicklung, Stadtmarketing) wahrnehmen, sind (Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.

Kategorisierung: Kommune - Gemeinde/Stadt - Gemeindeverband - Landkreis - Stadtstaat - kreisfrei - kreisangehörig

Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Land Berlin
- Freie Hansestadt Bremen (Zwei-Städte-Staat aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven)
- Freie und Hansestadt Hamburg

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder
- Linksammlung zu online verfügbaren mittelfristigen Finanzplänen der Länder


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger