Die Bundesländer (auch kurz: Länder) sind die Gliedstaaten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland.
Man unterscheidet zwischen
Stadtstaaten und
Flächenländern. Stadtstaaten sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr
Gebiet lediglich eine oder zwei Städte (und ggf. deren unmittelbares Umland) umfasst. Das Gebiet der Flächenländer
untergliedert sich demgegenüber in eine größere Anzahl von
Städten/Gemeinden (und
Gemeindeverbänden).
Aufgrund dessen, dass Stadtstaaten neben originären Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben wahrnehmen, sind
(Finanz-)Kennzahlenvergleiche zwischen Stadtstaaten und Flächenländern in einigen Fällen problematisch.
Die drei Stadtstaaten der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Berlin
- Bremen (Zwei-Städte-Staat)
- Hamburg
Die 13 Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland sind:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen