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Wirtschaftsförderung
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Wirtschaftsförderung
Unter der Wirtschaftsförderung versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen, um die Wirtschaft in einer Kommune (z.B. Stadt), einer
Region oder einem Land
zu beleben. Konkret soll die Wirtschaftsförderung z.B. neue Unternehmen in die Kommune, die Region bzw. das Land locken und bestehende Unternehmen
dort halten. Dadurch sollen u.a. langfristig Arbeitsplätze geschaffen werden bzw. erhalten bleiben und zusätzliche Steuereinnahmen generiert werden.
Um diese Ziele zu erreichen, sind eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar. Beispiele sind:
- Steuersätze/Hebesätze reduzieren (z.B.
Gewerbesteuer)
- Attraktive Gewerbeflächen bereitstellen
- Infrastruktur ausbauen (z.B. Straßenanbindung)
- Zinsgünstige Kredite anbieten
- Clusterbildung fördern
- Unterstützung bei bürokratischen Vorgängen
- Beziehungen zu den ansässigen Unternehmen pflegen
- Finanzielle
Zuschüsse (z.B. für Unternehmensgründung)
Typischerweise arbeitet die Wirtschaftsförderung dabei auch mit anderen Aufgabenbereichen, wie z.B. dem
Stadt- und
Regionalmarketing und der
Stadt- und
Regionalentwicklung zusammen.
Die Wirtschaftsförderung ist eine Aufgabe des Staates (z.B. Land, Stadt, Landkreis) und staatlicher Unternehmen
(z.B. kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften).
In Deutschland gibt es vereinzelt auch grundständige Studiengänge, die die Studierenden u.a. auf Jobs in der
Wirtschaftsförderung vorbereiten. Beispielhaft genannt sei hier der Studiengang "Stadt- und Regionalmanagement"
(Bachelor of Arts) an der staatlichen Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Salzgitter (Link siehe unten).

Weitere Informationen:
» Ostfalia Hochschule: Stadt- und Regionalmanagement (Bachelor of Arts)
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