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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft ist ein Unternehmen, das i.d.R. vollständig oder zumindest mehrheitlich im Eigentum des Staates (z.B. Städte, Landkreise, Land) steht und für den Staat Aufgaben der Wirtschaftsförderung erbringt (z.B. neue Unternehmen anlocken, bestehende Unternehmen am Standort halten). Eine weit verbreitete Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Aufgaben der Wirtschaftsförderung übernehmen in Deutschland alle staatlichen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen. Diese Aufgaben der Wirtschaftsförderung kann der Staat zum einen durch seine eigene Verwaltung (z.B. Wirtschaftsministerium, Wirtschaftsförderungsabteilung in einer Kommunalverwaltung) erbringen. Zum anderen kann der Staat öffentliche Unternehmen gründen (hier: Wirtschaftsförderungsgesellschaften) und diese Unternehmen damit beauftragen, diese Aufgaben für ihn zu erfüllen.

Beispiele für kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind:
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH (WFG)
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH (WFG NF)

Vereinzelt existieren in Deutschland auch grundständige Studiengänge, die die Studierenden auf eine Tätigkeit in einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft bzw. allgemein auf Jobs in der Wirtschaftsförderung vorbereiten. Ein Beispiel ist der an der Ostfalia Hochschule angebotene Bachelor-Studiengang "Stadt- und Regionalmanagement".



Weitere Informationen:
» Wirtschaftsfoerderung.info - Fachportal zur Wirtschaftsförderung in Deutschland
» Bachelor "Stadt- und Regionalmanagement" an der Ostfalia Hochschule, Salzgitter


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger