Als Zweckverbände werden alle Verbände und sonstigen juristischen
Personen bezeichnet, die anstelle kommunaler
Gebietskörperschaften kommunale
Aufgaben (z.B. Regionalmanagement,
Regionalmarketing) erfüllen und mindestens eine kommunale
Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband)
zum Mitglied haben. Die Mitgliedschaft muss dabei
der Wahrung des öffentlichen Interesses dienen.
Zweckverbände gelten als Urform der interkommunalen Kooperation.
Hinsichtlich der Freiwilligkeit des Zusammenschlusses zu Zweckverbänden kann unterschieden werden zwischen
Freiverbänden und
Pflichtverbänden.
Eine wichtige
Finanzierungsquelle für Zweckverbände ist die von den
Zweckverbandsmitgliedern an den Zweckverband zu entrichtende
Zweckverbandsumlage.