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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zweckverband

Als Zweckverbände werden alle Verbände und sonstigen juristischen Personen bezeichnet, die anstelle kommunaler Gebietskörperschaften kommunale Aufgaben (z.B. Regionalmanagement, Regionalmarketing) erfüllen und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben. Die Mitgliedschaft muss dabei der Wahrung des öffentlichen Interesses dienen. Zweckverbände gelten als Urform der interkommunalen Kooperation.

Hinsichtlich der Freiwilligkeit des Zusammenschlusses zu Zweckverbänden kann unterschieden werden zwischen Freiverbänden und Pflichtverbänden.

Eine wichtige Finanzierungsquelle für Zweckverbände ist die von den Zweckverbandsmitgliedern an den Zweckverband zu entrichtende Zweckverbandsumlage.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Zweckverbandsrecht)

Blog-Einträge zum Thema:
- Schulden der Zweckverbände zum 31.12.2015 (Blog-Eintrag vom 16.11.2016)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger