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Schulden der Zweckverbände zum 31.12.2015
Schulden der Zweckverbände zum 31.12.2015
16. November 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kann zum einen über die Kernverwaltung (z.B. Stadtverwaltung, Kreisverwaltung)
erfolgen. Zum anderen haben die Kernverwaltungen die Möglichkeit,
öffentliche Unternehmen zu gründen. Diese
Unternehmen können ebenfalls mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut werden. Bei der Wahl der
Rechtsform der öffentlichen Unternehmen können die Kernverwaltungen zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen
Rechtsformen wählen. Beispiele für privatrechtliche Rechtsformen sind die GmbH und die AG. Die GmbH ist die am
häufigsten gewählte Rechtsform öffentlicher Unternehmen.
Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Rechtsformen können die Unternehmen beispielsweise als
Eigenbetrieb, als
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) oder als
Zweckverband geführt werden. Relativ häufig anzutreffen sind die
Eigenbetriebe und die Zweckverbände. Zu den Zweckverbänden des
öffentlichen Gesamthaushalts publiziert das
Statistische Bundesamt in der
Schuldenstatistik
regelmäßig Daten zum Schuldenstand. Dieser Datensatz soll im vorliegenden Beitrag für das
Jahr 2015 (zuzüglich eines Vorjahresvergleichs) untersucht werden.
Die Schuldenstatistik des Statistischen Bundesamtes differenziert bei der Schuldenhöhe zwischen den
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich und den
Schulden beim öffentlichen Bereich. Darüber hinaus werden Daten
zu weiteren Verpflichtungen veröffentlicht. Unter diese weiteren Verpflichtungen fallen die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte und die
Bürgschaften. Das Datenmaterial zu den
weiteren Verpflichtungen basiert auf vorläufigen Ergebnissen.
Zum 31.12.2015 summieren sich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich auf 3.363,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3.182,3
Mio. Euro). Die Schulden beim öffentlichen Bereich liegen bei 132,6 Mio. Euro (Vorjahr: 182,0 Mio. Euro). Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf 59,3 Mio. Euro (Vorjahr: 47,2 Mio. Euro) und die
kreditähnlichen Rechtsgeschäfte auf 20,0 Mio. Euro (Vorjahr: 14,5 Mio. Euro). Die Summe dieser vier Schuldenarten
(hier ohne Bürgschaften) liegt zum 31.12.2015 bei 3.575,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3.426,0 Mio. Euro).
Die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich machen mit 3.363,9 Mio. Euro den Großteil der Zweckverbandsschulden
aus. Die Zweckverbände in folgenden Ländern haben zum 31.12.2015 den höchsten Anteil am Gesamtwert der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich: Thüringen
(894,2 Mio. Euro), Bayern (793,4 Mio. Euro) und Baden-Württemberg (703,1 Mio. Euro).
Die Bürgschaften erreichen ein Niveau von 931,0 Mio. Euro (Vorjahr: 122,2 Mio. Euro). Der überwiegende Teil davon
entfällt auf Zweckverbände in Baden-Württemberg, deren Bürgschaften sich zum 31.12.2015 auf 680,2 Mio. Euro (Vorjahr:
14,8 Mio. Euro) summieren. Bürgschaften sind
Eventualverbindlichkeiten, bei denen unsicher ist, ob bzw. wann sie zu
"echten" Zahlungsverpflichtungen werden. Daher werden sie hier separat von den vier oben genannten Schuldenarten beschrieben.
Weiterführende Informationen zur Verschuldung der Kernverwaltungen und der öffentlichen Unternehmen in Deutschland
finden Sie über folgende Seite.
» Staatsverschuldung in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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