Inhaltlich handelt es sich bei den Schulden beim nicht-öffentlichen um
Wertpapierschulden sowie um
Kredite und
Kassenkredite (bei Kreditinstituten und beim sonstigen inländischen und ausländischen Bereich).
Der Begriff der Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich wurde (zusammen mit dem Begriff der
Schulden beim öffentlichen Bereich) aufgrund einer neuen Gläubiger-Zuordnung mit der
Schuldenstatistik 2010 eingeführt.