Der öffentliche Bereich ist im Hinblick auf die einbezogenen öffentlichen Einheiten die größtmögliche Abgrenzung. Die Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich stellt zugleich eine relativ neue Abgrenzung dar. So wird beispielsweise die
öffentliche Verschuldung erst seit der
Schuldenstatistik 2010 für den öffentlichen Bereich ausgewiesen.
Untenstehende Abbildung gemäß Schalenkonzept der Schuldenstatistik zeigt graphisch den Umfang des öffentlichen Bereichs und benennt typische Beispiele für Extrahaushalte und sonstige FEUs.